
Eins, zwei, drei – schimmelfrei!
«Hilfe, Schimmelalarm!» Viele sprechen dabei aus Erfahrung, in der Schweiz ist Schimmel in Wohnräumen ein weit verbreitetes Problem, fast jeder fünfte Haushalt ist einmal davon betroffen. Schimmelbefall ist keine hoffnungslose Sache, aber schnelles Handeln ist gefragt. Denn wenn es sich der Schimmel erst mal gemütlich gemacht hat, wird man ihn nicht so schnell wieder los. Lesen Sie unsere Tipps und Tricks, wie Sie Schimmelbefall vorbeugen können, und was zu tun ist, wenn sich bereits Schimmel gebildet hat. Und werden Sie eins, zwei, drei – wieder schimmelfrei!
Schimmelpilze - unerwünschte Gäste
Schimmelsporen umgeben uns eigentlich immer in sehr geringer, meist unbedenklicher Konzentration. Doch findet er eine feuchte Stelle in der Wohnung, dann blüht der Pilz sehr schnell auf und breitet sich aus. Nur noch etwas Nährstoffe dazu, schon hat man ein Schimmelproblem. Schimmelpilze können der Gesundheit schaden, sie erzeugen schlechte Gerüche und können zu Schäden am Putz führen. Die Pilzsporen werden über die Atemwege oder die Haut aufgenommen. Bei einigen Schimmelpilzen wird vermutet, dass sie Lungenerkrankungen und Allergien hervorrufen. Nicht nur darum sollte man einen Schimmelbefall ernst nehmen und schnellstmöglich handeln.
Schimmel in Wohnräumen ist in der Schweiz ein weit verbreitetes Problem. Gemäss dem Verband Schimmelpilz- und Raumgiftsanierung (SPR Schweiz) ist jeder fünfte Haushalt davon betroffen. Speziell bei Schimmel beliebt: Ecken und Fensterlaibungen. Vor allem bei Minus-Aussentemperaturen, wenn die Wände kälter sind als die Raumluft, kann es zu Schimmelbefall kommen.

Schimmel-Reinigungsgel, 200ml
Schimmelfrei dank Betty Bossi
Schimmel im Anfangsstadium können Sie auch selber mit geeigneten Mitteln zu Leibe rücken. So auch mit dem Schimmel-Reinigungsgel von Betty Bossi. Dank der innovativen Formel werden Schimmel und Sporen nicht nur entfernt, die befallenen Stellen werden nachhaltig desinfiziert.
So einfach gehts mit dem Schimmel-Reinigungsstift: Schütteln Sie den Fugenstift kräftig, und tragen Sie danach den Schimmelentferner auf die gewünschten Stellen auf; ca. eine Stunde einwirken lassen. Anschliessend die behandelten Stellen gründlich abwaschen. Die Fugen, Decken oder Ecken sind nun schimmelfrei und desinfiziert. Dank des Bürstenkopfs tragen Sie das Mittel mit dem Anti-Schimmelstift gezielt und sparsam auf.
Wichtig: Schimmel kann auf dem Untergrund dunkle Verfärbungen hinterlassen. Je nach Oberfläche und Tiefe des Schimmelbefalls kann der Schimmelreiniger diese Verfärbung nicht vollständig entfernen. Gegebenfalls die Einwirkzeit erhöhen.

Tipps, um Schimmelbefall vorzubeugen
- Möbel immer ein Stück von der Wand entfernt aufstellen und nicht direkt daran, damit genügend Luft zwischen Wand und Möbel zirkulieren kann. Bei Aussenwänden sogar einen Abstand von mindestens 20 Zentimetern von den Möbeln zur Wand einhalten.
- Ecken und Fensterlaibungen sind besonders anfällig für Schimmel. Dort ist er besonders fies, denn meist sieht man Schimmel nicht sofort und entdeckt ihn erst beim nächsten Umzug oder Möbelrücken. Auch hier gilt: Abstand halten.
- Regelmässig stosslüften, besonders in der Winterzeit. Als Faustregel gilt, jeweils nach dem Aufstehen und vor dem Schlafengehen 10 Minuten die Räume durchzulüften. Wer in einem schlecht isolierten Altbau wohnt, sollte noch etwas häufiger lüften. Wichtig: Auf keinen Fall die Fenster tagsüber mehrere Stunden gekippt halten. Das könnte sogar kontraproduktiv sein, weil sich unerwünschtes Kondenswasser an den Wänden absetzt. Ausserdem heizen Sie quasi zum Fenster hinaus.
- Matratze nicht auf den Boden legen. Ein Rost hilft, dass die Matratze auch von unten durchlüftet wird. Ausserdem die Matratze regelmässig (mindestens 1× im Monat) aufstellen, so kann sie durchlüften.
- Feuchte Wäsche nicht in der Wohnung zum Trocknen aufhängen.
- Nach dem Baden oder Duschen die Wände im Badezimmer nachtrocknen.
- Mit einem Thermohydrometer können Sie die Luftfeuchtigkeit überprüfen. Liegt die Luftfeuchtigkeit bei 75 Prozent oder mehr, kann Schimmelpilz entstehen.

Ursache unverschuldet
Doch nicht immer ist mit regelmässigem Lüften der Schimmelbefall abzuwenden. Auch bauliche Schäden oder Mängel – von schlechter Dämmung oder Abdichtung bis hin zu konstruktiven Fehlern – ziehen Schimmel magisch an. Wenn auch unverschuldet, ist es die Pflicht des Mieters, den Schimmelbefall umgehend dem Vermieter mitzuteilen. Hier muss der Mieter eine so genannte Meldepflicht erfüllen. Schimmel gilt als Mangel und ist somit Sache des Vermieters.
Aktualisiert: 21. Juni 2021
Text: Christine Buschor
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